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Gesellschaftsrecht

Unternehmer arbeiten häufig partnerschaftlich in den verschiedensten Kooperationsformen mit anderen Unternehmen zusammen, insbesondere aber auch in Form von Gesellschaften, seien es nun Außen- oder Innengesellschaften. Die hierbei auftretenden Probleme müssen im Interesse der Erhaltung der Unternehmen so schnell wie möglich und so ökonomisch wie möglich beigelegt werden.

Ein ganz wichtiger Bereich der unternehmensrechtlichen Beratung ist die Nachfolgeberatung, auch und insbesondere bei Gesellschaftsverhältnissen. Hier fließen gesellschaftsrechtliche, erbrechtliche, zivilrechtliche und oft auch sozialversicherungsrechtliche Problembereiche ineinander. Beratung in derartigen Angelegenheiten erfordert ein breit gefächertes Wissen und ggf. die Hinzuziehung von Spezialisten in dem einen oder anderen Fall. Der Steuerberater des Unternehmens ist hier ein wichtiger Ansprechpartner. Die Kanzlei ist sich der besonders großen Verantwortung einer Beratung in diesen Fällen bewusst.

Wir haben folgende, wichtige Verfahren geführt:
  • Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht Dresden und dem Bundesgerichtshof zur Anerkennung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft, Oberlandesgericht Dresden vom 06.12.2012 (12 W 865/12, DStR 2013, S. 1102-1103), BGH (anhängig), Az. II ZB 2/13

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 MATHIAS SPRICK
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 Rechtsanwalt und Steuerberater · Baldurstraße 80 · 46284 Dorsten