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Zivil- und Wirtschaftsrecht

Ein wesentlicher Tätigkeitsbereich bei der Beratung von Unternehmen ist die Hilfeleistung bei der Gestaltung von vertraglichen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen aller Art, so z. B. Vertriebsverträge, Handelsvertreterverträge, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen usw. Bei der Beratung von Privatpersonen stehen im Gestaltungsbereich Verträge im Immobilienbereich und letztwillige Verfügungen im erbrechtlichen Bereich im Vordergrund. Die Kanzlei steht Ihnen hier als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Gleiches gilt für die Durchsetzung vertraglicher Ansprüche. Dieser Kernbereich anwaltlicher Beratung spielt insbesondere bei Zahlungsansprüchen durch die Möglichkeiten des gerichtlichen Mahnverfahrens eine wichtige Rolle. Gute Beratung ist gerade im Mahnverfahren eine schnelle und effektive Beratung. Aufträge zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens werden regelmäßig noch am Tage des Eingangs in der Kanzlei bearbeitet. Das gesamte Mahn- und Vollstreckungsverfahren wird forciert bearbeitet. Die einzelnen Schritte werden mit Ihnen abgestimmt.

Ist es notwendig, vertragliche Ansprüche vor den ordentlichen Gerichten streitig durchzusetzen, bietet die Kanzlei ihre sach- und fachgerechte, engagierte und auch kaufmännisch sinnvolle Beratung an. In Fällen, in denen Prozesse vor weit entferntliegenden Gerichten oder im Ausland betrieben werden müssen, verfügt die Kanzlei über die Mitgliedschaft zu EURALEX über ein umfassendes Netz von Korrespondenzanwälten, die in diesen Fällen ebenso einsatzfreudig und engangiert tätig werden, wie die Kanzlei selbst. Die Kanzlei denkt auch hier juristisch und kaufmännisch. Sind die Aussichten, die Ansprüche durchzusetzen, schlecht, wird dies offen angesprochen.

Wir haben folgende, wichtige Verfahren geführt:
  • Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Steuerberaterhaftung im Zusammenhang mit der sog. "Phantomlohnproblematik" - vgl. Urteil des OLG vom 31.08.2007, I-23 U 18/07, bisher nicht veröffentlicht

  • Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht, Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof wegen Schadenersatz eines Bauunternehmers gegen einen Architekten wegen doppelter Verwertung von Architektenplänen für dasselbe Bauvorhaben, Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 29.11.2011, AZ: 21 U 58/2011, vgl. Baurecht 2012, Seite 1433-1437, Urteil des Bundesgerichtshofes vom 10.01.2013, AZ: VII ZR 259/11, vgl. Baurecht 2013, Seite 628-631.

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 MATHIAS SPRICK
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 Rechtsanwalt und Steuerberater · Baldurstraße 80 · 46284 Dorsten