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Insolvenzrecht

Unternehmer und Privatpersonen durchleben gute und schlechte Zeiten. Die Kanzlei begleitet und berät auch in schwierigen Zeiten. Gerade in schlechten Zeiten ist eine nüchterne, sachverständige Beratung unbedingt notwendig. Sie umfasst nicht nur die reinen insolvenzrechtlichen Aspekte einschl. der Probleme der Anfechtung und des Kapitalersatzrechtes, sondern hält auch die zivilrechtliche, steuerrechtliche und strafrechtliche Haftung der Privatpersonen und des Unternehmers bzw. der hinter dem Unternehmen stehenden Persönlichkeiten im Blick, sucht nach Ansätzen für Sanierungsmöglichkeiten und berät auch für den Fall, dass die Insolvenz angemeldet werden muss, bei der Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter, ggf. aber auch bei der Abwehr insolvenzrechtlicher Forderungen.

Bei der Beratung von Privatpersonen in diesem Bereich ist ein wichtiges Beratungsfeld die Durchführung von Schuldenbereinigungsverfahren, die dem Insolvenzantrag bei Privatpersonen vorgeschaltet werden muss. Wir haben durch die Vielzahl von Verfahren ein erhebliches Know-How erlangt, das wir den Mandanten zur Verfügung stellen können. Natürlich begleiten wir Privatpersonen für den Fall, dass das Schuldenbereinigungsverfahren erfolglos ist und doch ein Insolvenzantrag gestellt werden muss.
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 MATHIAS SPRICK
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 Rechtsanwalt und Steuerberater · Baldurstraße 80 · 46284 Dorsten